Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Bedingungen, unter denen Ihr Betrieb Portier nutzt - Abo, Abrechnung, Kündigung, Haftung.
Kurz gesagt
- Portier ist nur für Unternehmer, nicht für Verbraucher: Sie schließen das Abo für Ihren bestehenden Beherbergungsbetrieb ab.
- Das Abo und die Zahlungspflicht beginnen mit der Bestellung, auch wenn Sie erst später live schalten. Sie zahlen je Unterkunft monatlich im Voraus ein Grundentgelt mit inkludierten Gesprächen; Gespräche darüber hinaus werden im Nachhinein mit der nächsten Rechnung verrechnet. Die Rechnungen stellt RDGY Software GmbH aus, Stripe wickelt nur die Zahlung ab.
- Es gibt keine Mindestlaufzeit: Sie können jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Ihre Inhalte bleiben Ihre - nach Vertragsende können Sie sie noch 30 Tage lang exportieren, danach werden sie gelöscht.
- Die Antworten des Concierge erzeugt eine KI aus Ihrer Wissensbasis. Für den Inhalt Ihrer Wissensbasis sind Sie verantwortlich; prüfen Sie die Antworten regelmäßig, denn auch eine KI kann sich irren. Verbindliche Zusagen an Gäste machen nur Sie, nicht der Concierge.
Diese Zusammenfassung dient der Orientierung. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der vollständige Text darunter.
Inhalt anzeigen
- 1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffe
- 2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
- 3. Registrierung, Vertragsabschluss und Zugang
- 4. Nutzungsrechte und Rechte an Inhalten
- 5. Pflichten des Kunden und unzulässige Nutzung
- 6. Entgelte, Abrechnung, Zahlung und Verzug
- 7. Kostenlose Einrichtungsphase und Aktionscodes
- 8. Laufzeit, Kündigung und Vertragsende
- 9. Verfügbarkeit, Wartung und Support
- 10. Änderungen von Leistungen, Entgelten und AGB
- 11. KI-Concierge: Transparenz und Verantwortung
- 12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- 13. Gewährleistung
- 14. Haftung
- 15. Schad- und Klagloshaltung
- 16. Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung von „Portier“ zwischen
RDGY Software GmbH, Tiergartenstraße 132/F19, 6020 Innsbruck, FN 665064k (Landesgericht Innsbruck), UID ATU82660639
(im Folgenden „Anbieterin“) und dem Unternehmen, das „Portier“ für seinen Beherbergungsbetrieb nutzt (im Folgenden „Kunde“).
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffe
1.1 Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über die Nutzung von „Portier“ als Online-Dienst (Software as a Service). Sie gelten auch für die kostenlose Nutzung vor Abschluss eines Abonnements (Ziffer 7) und für den Einrichtungsservice (Ziffer 2.6).
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG: an Kunden, die einen Beherbergungsbetrieb bereits führen und für die der Vertrag zum Betrieb dieses Unternehmens gehört (z. B. Hotels, Pensionen, Gasthöfe sowie Privatzimmervermietung oder Vermietung von Ferienwohnungen, wenn sie laufend an wechselnde Gäste erfolgt und dafür eine auf Dauer angelegte Organisation besteht, etwa für Buchung, Reinigung und Schlüsselübergabe). Verträge mit Verbrauchern schließt die Anbieterin nicht. Wer einen Betrieb erst vorbereitet, handelt für diesen Vertrag noch als Verbraucher (§ 1 Abs. 3 KSchG); er schließt das Abonnement erst ab, wenn er Gäste beherbergt.
1.3 Vor dem Absenden der Bestellung erklärt der Kunde im Bestellablauf ausdrücklich, dass er das Abonnement für seinen bestehenden Beherbergungsbetrieb abschließt; die Erklärung wird zusammen mit der Bestellung im Konto der Anbieterin bei ihrem Zahlungsdienstleister Stripe gespeichert. Der Kunde gibt dabei den Namen seines Betriebs oder Unternehmens und dessen Anschrift an; diese Angaben müssen zutreffen. Ist der Kunde unsicher, ob er als Unternehmer handelt, wendet er sich vor der Bestellung an office@rdgy.at.
1.4 Stellt sich heraus, dass der Kunde den Vertrag als Verbraucher geschlossen hat, kann jeder Vertragsteil den Vertrag mit sofortiger Wirkung für die Zukunft kündigen. Im Voraus bezahltes Grundentgelt für die Zeit nach dem Vertragsende erstattet die Anbieterin anteilig; für die Daten gilt Ziffer 8.6. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) bleibt unberührt.
1.5 Personen, die der Kunde in seine Organisation in „Portier“ einlädt (z. B. Mitarbeitende), nutzen den Dienst für den Kunden (im Folgenden „Nutzer“). Der Kunde sorgt dafür, dass sie diese AGB einhalten.
1.6 Begriffe: „Unterkunft“ ist der Beherbergungsbetrieb, für den der Kunde „Portier“ einrichtet. „Gast“ ist, wer den Concierge der Unterkunft nutzt. „Wissensbasis“ sind die Fakten, Fragen und Antworten, die der Kunde hinterlegt. „Concierge“ ist der KI-gestützte Gäste-Chat. Was ein „Gespräch“ ist, bestimmt Ziffer 6.2. „Qualitätscheck“ ist die automatische Prüfung der Antworten im Bereich „Antwortqualität“; die Gesprächsprotokolle stehen im Bereich „Gespräche“, offene Fragen unter „Offene Gästefragen“.
1.7 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Anbieterin ihnen schriftlich zustimmt; eine E-Mail genügt.
1.8 Diese AGB sind auf dieser Seite jederzeit abrufbar und lassen sich speichern und ausdrucken (§ 11 ECG). Die Anbieterin speichert den Vertragstext (die Bestelldaten und die bei Vertragsabschluss geltende Fassung dieser AGB) und stellt ihn dem Kunden auf Anfrage per E-Mail zur Verfügung (§ 9 Abs. 1 ECG); dasselbe gilt für frühere Fassungen. Vertragssprache ist Deutsch.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
2.1 „Portier“ ist eine webbasierte Anwendung, mit der der Kunde seinen Gästen einen digitalen Concierge anbietet: Gäste stellen Fragen im Chat, und ein KI-Sprachmodell beantwortet sie auf Grundlage der Wissensbasis des Kunden. Zum Leistungsumfang gehören:
- das Chat-Fenster zum Einbinden auf der Website des Kunden und die Gäste-Chatseite, die Gäste über einen Link oder QR-Code erreichen;
- die Pflege der Wissensbasis im Dashboard, das Übernehmen von Antwortvorschlägen aus der Website des Kunden, der Test-Chat und der Qualitätscheck vor dem Live-Schalten sowie die Übersicht über offene Fragen und Gesprächsprotokolle;
- der Hinweis auf den Buchungslink und die Kontaktwege des Kunden sowie die Weiterleitung von Anliegen, die der Concierge nicht beantworten kann, per E-Mail mit dem Gesprächsverlauf an die vom Kunden hinterlegte Adresse;
- die optionale Gäste-Website der Unterkunft mit Anfrageformular;
- die Verwaltung von Konto, Team, Abonnement und Rechnungen sowie der Datenexport.
2.2 Geschuldet ist der in Ziffer 2.1 beschriebene Funktionsumfang, wie ihn „Portier“ bei Vertragsabschluss bietet. Was die Anbieterin bei den Antworten des Concierge schuldet, regeln die Ziffern 11 und 13.4.
2.3 Die Anbieterin schuldet keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung.
2.4 Die Anbieterin setzt Subunternehmer ein, etwa für Hosting, Anmeldung, KI-Modell, E-Mail-Versand und Zahlungsabwicklung. Die jeweils aktuelle Liste steht unter Unterauftragsverarbeiter. Für ihre Subunternehmer ist die Anbieterin dem Kunden wie für eigenes Handeln verantwortlich.
2.5 Zahlungen wickelt die Stripe Payments Europe, Ltd. (Dublin, Irland) als Zahlungsdienstleister ab. Vertragspartnerin des Kunden und Ausstellerin aller Rechnungen ist ausschließlich die Anbieterin; Stripe ist nicht Verkäufer oder Vertragspartner des Abonnements.
2.6 Auf gesonderte Bestellung richtet die Anbieterin „Portier“ für den Kunden ein (Einrichtungsservice, einmaliges Entgelt). Umfang, Entgelt und Termine ergeben sich aus dem Angebot. Wer selbst einrichtet, zahlt dafür nichts.
3. Registrierung, Vertragsabschluss und Zugang
3.1 Für die Nutzung legt der Kunde ein Konto und für jede Unterkunft eine Organisation an. Die Registrierung ist kostenlos und verpflichtet nicht zum Abschluss eines Abonnements.
3.2 Ein kostenpflichtiges Abonnement schließt der Kunde je Unterkunft im Dashboard unter „Live schalten“ ab. Er wählt einen Tarif und sieht dabei Grundentgelt, inkludierte Gespräche und das Entgelt je weiterem Gespräch; die Bestellung schließt er im Bezahlformular von Stripe ab. Bis zum Absenden kann er seine Eingaben prüfen, korrigieren oder den Vorgang abbrechen. Vor dem Absenden bestätigt der Kunde mit einem Häkchen die Erklärung nach Ziffer 1.3 und die Geltung dieser AGB; ohne dieses Häkchen lässt sich die Bestellung nicht absenden. Mit dem Klick auf die Bestell-Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Die Anbieterin nimmt es mit der Freischaltung des Abonnements an, die „Portier“ anzeigt.
3.3 Abonnements abschließen, verwalten und kündigen können nur Nutzer mit Administratorrechten in der Organisation der Unterkunft.
3.4 Das Abonnement und die Zahlungspflicht beginnen mit Vertragsabschluss, auch wenn der Kunde den Concierge erst später live schaltet. Live schalten kann der Kunde, sobald ein Kontaktweg hinterlegt und der Qualitätscheck bestanden ist.
3.5 Bestellt der Kunde den Einrichtungsservice oder ein Abonnement nicht im Dashboard, sondern per E-Mail oder auf Grundlage eines Angebots, gelten diese AGB, wenn die Bestellung oder das Angebot auf sie verweist.
3.6 Der Kunde macht vollständige und zutreffende Angaben und hält sie aktuell. Zugangsdaten hält er geheim; bei Verdacht auf unbefugten Zugriff informiert er die Anbieterin unverzüglich. Für Handlungen über seine Zugänge ist der Kunde verantwortlich, soweit er sie zu vertreten hat.
3.7 Rechtlich bedeutsame Erklärungen der Anbieterin (insbesondere zu Zahlung, Sperre, Kündigung, Vertragsübertragung und Änderungen nach Ziffer 10) gehen per E-Mail an die E-Mail-Adresse für Rechnungen, die der Kunde bei der Bestellung angegeben hat, und in Kopie an die Administratoren der Organisation der Unterkunft - nie allein an die Adresse für weitergeleitete Anliegen, die nur der Weiterleitung von Gästeanliegen dient. Eine E-Mail ist zugegangen, sobald sie im Postfach eingelangt ist und unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann. Der Kunde hält diese Adressen aktuell; hat er eine Änderung nicht bekanntgegeben, gelten Erklärungen an die zuletzt bekanntgegebene Adresse als zugegangen.
3.8 Bestehen konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, eine Gefahr für die Sicherheit des Dienstes oder einen schwerwiegenden Verstoß gegen diese AGB, kann die Anbieterin den Zugang oder den Gäste-Chat der betroffenen Unterkunft vorübergehend sperren. Die Sperre muss verhältnismäßig sein und endet, sobald ihr Grund wegfällt. Die Anbieterin informiert den Kunden vorab, bei Gefahr im Verzug unverzüglich danach.
4. Nutzungsrechte und Rechte an Inhalten
4.1 Die Anbieterin räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, „Portier“ über das Internet für seinen Betrieb zu nutzen und seinen Nutzern Zugang zu geben.
4.2 Inhalte, die der Kunde einbringt (z. B. Texte, Fakten, Fragen und Antworten, Fotos und Logos), bleiben seine. Die Anbieterin erwirbt daran nur die Rechte nach Ziffer 4.3.
4.3 Der Kunde räumt der Anbieterin für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche Recht ein, seine Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu bearbeiten (z. B. Bildgrößen, Suchindex) und im Gäste-Chat und auf der Gäste-Website öffentlich zur Verfügung zu stellen (§ 18a UrhG), soweit das für die Leistung nötig ist. Darüber hinaus verwendet die Anbieterin Inhalte und Gesprächsdaten nur für Betrieb, Datensicherung, Fehleranalyse und Support. Zur Verbesserung des Dienstes wertet sie nur Nutzungszahlen aus (z. B. Zahl der Gespräche, Anteil beantworteter Fragen), nicht die Inhalte der Gespräche; dazu erteilt ihr der Kunde mit diesen AGB eine dokumentierte Weisung im Sinne des AVV (Ziffer 12.2).
4.4 Die Anbieterin verwendet Inhalte des Kunden und Gesprächsdaten nicht zum Training von KI-Modellen und setzt nur Subunternehmer ein, die sich vertraglich verpflichten, diese Daten nicht zum Training zu verwenden.
5. Pflichten des Kunden und unzulässige Nutzung
5.1 Der Kunde nutzt „Portier“ nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB.
5.2 Der Kunde bringt nur Inhalte ein, an denen er die nötigen Rechte hat, insbesondere an Texten, Fotos und Logos. Antworten aus einer Website übernimmt er nur, wenn ihm die Website gehört oder er die Inhalte nutzen darf.
5.3 Für seine Gäste-Website ist der Kunde Medieninhaber und Diensteanbieter. Er sorgt für ein vollständiges Impressum (§ 5 ECG, § 25 MedienG) und eine zutreffende Datenschutzerklärung. Lässt er die Datenschutzerklärung der Gäste-Website leer, veröffentlicht „Portier“ dort eine Standardfassung mit seinen Kontaktdaten. Diese und die anderen von „Portier“ vorgeschlagenen Texte sind Vorlagen; der Kunde prüft, ob sie für seinen Betrieb zutreffen, und passt sie bei Bedarf an.
5.4 Der Kunde informiert seine Gäste in seiner eigenen Datenschutzerklärung über den Chat (Art. 13 DSGVO) und hinterlegt den Link dazu in „Portier“.
5.5 Der Chat ist nicht für Zahlungen und nicht für besonders schutzwürdige Daten bestimmt (z. B. Zahlungs-, Ausweis- oder Gesundheitsdaten). Der Kunde richtet den Concierge nicht darauf aus und fordert solche Daten über den Chat nicht an.
5.6 Unzulässig ist insbesondere:
- rechtswidrige, irreführende oder Rechte Dritter verletzende Inhalte einzubringen,
- Sicherheitsmechanismen zu umgehen oder zu manipulieren,
- den Dienst übermäßig zu belasten, etwa durch automatisierte Massenanfragen oder Scraping,
- Zugänge Dritter unbefugt zu nutzen oder eigene Zugangsdaten weiterzugeben,
- personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage zu verarbeiten,
- den Concierge als Mensch auszugeben oder den Hinweis auf die KI zu entfernen (Ziffer 11.2).
5.7 Bei einem Verstoß fordert die Anbieterin den Kunden zunächst schriftlich zur Abhilfe auf. Bei schwerwiegenden Verstößen oder Gefahr im Verzug kann sie betroffene Inhalte oder den Gäste-Chat nach Ziffer 3.8 sperren. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann sie den Vertrag nach Ziffer 8.5 auflösen.
6. Entgelte, Abrechnung, Zahlung und Verzug
6.1 Für das Abonnement zahlt der Kunde je Unterkunft (a) ein monatliches Grundentgelt, das eine bestimmte Zahl von Gesprächen je Abrechnungsperiode enthält, und (b) für jedes weitere Gespräch in derselben Abrechnungsperiode ein Entgelt je Gespräch („Mehrgespräch“). Es gelten die Entgelte, die bei der Bestellung im Dashboard ausgewiesen sind; sie entsprechen der Preisseite zum Zeitpunkt der Bestellung. Spätere Änderungen der Preisseite gelten für bestehende Abonnements nur nach Ziffer 10.4. Das Grundentgelt fällt auch an, solange der Kunde den Gäste-Chat selbst pausiert. Der Einrichtungsservice wird einmalig nach Angebot verrechnet.
6.2 Ein Gespräch ist ein zusammenhängender Chat eines Gastes - egal, wie viele Fragen er darin stellt. Im Einzelnen gilt:
- Ein Gespräch zählt, sobald ein Gast über das Chat-Fenster, die Gäste-Chatseite oder eine technische Schnittstelle der Unterkunft mindestens eine Nachricht geschrieben hat. Tests des Kunden im Test-Chat und im Qualitätscheck zählen nicht.
- Ein Gespräch endet, wenn der Gast 30 Minuten lang nichts schreibt oder den Browser-Tab schließt; mit seiner nächsten Nachricht beginnt ein neues Gespräch.
- Technisch ist ein Gespräch an den Browser-Tab und den Kanal gebunden, in dem der Gast schreibt. Ein neues Gespräch beginnt deshalb auch, wenn der Gast in einem anderen Tab, Browser oder auf einem anderen Gerät oder im jeweils anderen Kanal (Chat-Fenster oder Gäste-Chatseite) weiterschreibt, wenn sein Browser das Speichern der Gesprächskennung nicht zulässt oder wenn das bisherige Gespräch gelöscht wurde. Bei Anfragen über eine technische Schnittstelle gehören die Nachrichten zu einem Gespräch, die dieselbe Gesprächskennung mitsenden.
- Erreicht ein Gespräch die technische Höchstlänge (derzeit 30 Nachrichten einschließlich der Antworten), beantwortet der Concierge darin keine weiteren Fragen; schreibt der Gast in einem neuen Gespräch weiter, zählt dieses gesondert.
- Gespräche, in denen der Gast wegen einer Störung oder Überlastung auf Seiten der Anbieterin keine Antwort erhalten hat, zählen nicht. „Portier“ nimmt sie in den meisten Fällen automatisch aus der Zählung. Wurde ein solches Gespräch dennoch gezählt, schreibt die Anbieterin es mit der nächsten Rechnung gut, sobald der Kunde es gemeldet hat oder es ihr anderweitig bekannt ist; auf Hinweis des Kunden prüft sie dazu ihre Protokolle.
- Gezählt wird tageweise: Die Gespräche eines Tages (0 bis 24 Uhr UTC, das ist in Österreich von 1 Uhr bis 1 Uhr des Folgetages, in der Sommerzeit von 2 Uhr bis 2 Uhr) werden der Abrechnungsperiode zugerechnet, in der dieser Tag endet. Den aktuellen Stand zeigt „Portier“ unter „Konto & Abrechnung“ im Abschnitt „Abo“.
- Ein gezähltes Gespräch bleibt gezählt, auch wenn es später gelöscht wird.
- Nicht verbrauchte inkludierte Gespräche verfallen mit dem Ende der Abrechnungsperiode.
- Gespräche, die durch missbräuchliche, automatisierte Zugriffe Dritter (z. B. Bots) entstanden sind und die der Kunde nicht zu vertreten hat, schreibt die Anbieterin gut, sobald sie davon weiß; auf Hinweis des Kunden prüft sie dazu ihre Protokolle.
6.3 Die Abrechnungsperiode dauert jeweils einen Monat und beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses, nicht mit dem Kalendermonat. Das Grundentgelt ist zu Beginn jeder Abrechnungsperiode im Voraus fällig, das erste bei Vertragsabschluss. Mehrgespräche einer Abrechnungsperiode werden im Nachhinein mit der Rechnung für die folgende Periode verrechnet, nach Vertragsende mit einer Schlussrechnung. Das Entgelt für den Einrichtungsservice ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
6.4 Alle Entgelte sind Nettobeträge zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe. Die Umsatzsteuer richtet sich nach Sitz und Unternehmereigenschaft des Kunden; bei Unternehmern in einem anderen EU-Mitgliedstaat mit gültiger UID-Nummer geht die Steuerschuld in der Regel auf den Kunden über (Reverse Charge). Der Kunde gibt eine zutreffende Rechnungsanschrift und, falls vorhanden, seine gültige UID-Nummer an.
6.5 Der Kunde zahlt mit der Zahlungsmethode, die er bei der Bestellung hinterlegt (z. B. Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift). Er ermächtigt die Anbieterin, fällige Beträge damit einzuziehen; für SEPA-Lastschriften gilt das bei der Bestellung erteilte Mandat. Rechnungen für den Einrichtungsservice bezahlt er über die auf der Rechnung angegebenen Zahlungswege.
6.6 Die Anbieterin stellt die Rechnungen aus und übermittelt sie elektronisch: Sie stehen unter „Konto & Abrechnung“ im Abschnitt „Abo“ zum Abruf bereit, zusätzlich kann die Anbieterin sie per E-Mail senden. Der Kunde stimmt der Übermittlung elektronischer Rechnungen zu (§ 11 Abs. 2 UStG).
6.7 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er die gesetzlichen Verzugszinsen. Ist der Kunde Unternehmer, sind das die Zinsen nach § 456 UGB; zusätzlich schuldet er den Pauschalbetrag von 40 Euro nach § 458 UGB sowie die darüber hinausgehenden notwendigen und angemessenen Kosten der Betreibung.
6.8 Schlägt ein Einzug fehl, informiert die Anbieterin den Kunden per E-Mail an die Adressen nach Ziffer 3.7. In der ersten dieser E-Mails setzt sie ihm eine Frist von mindestens 14 Tagen, den offenen Betrag zu bezahlen, und weist darauf hin, dass sie das Abonnement andernfalls beenden kann. In dieser Zeit versucht sie den Einzug erneut; ein live geschalteter Gäste-Chat bleibt in Betrieb. Ist der Betrag nach Ablauf der Frist weiter offen, kann die Anbieterin das Abonnement aus wichtigem Grund auflösen (Ziffer 8.5). Mit dem Ende gehen Chat-Fenster, Gäste-Chatseite und Gäste-Website offline; für die Daten gilt Ziffer 8.6. Die bis dahin entstandenen Entgelte bleiben geschuldet.
7. Kostenlose Einrichtungsphase und Aktionscodes
7.1 Vor Abschluss eines Abonnements kann der Kunde „Portier“ kostenlos und ohne zeitliche Begrenzung einrichten und testen, ohne eine Zahlungsmethode anzugeben: Wissensbasis pflegen, Test-Chat, Qualitätscheck und Gäste-Website vorbereiten. Gäste erreichen Concierge und Gäste-Website erst, wenn die Unterkunft mit einem Abonnement live geschaltet ist.
7.2 In der kostenlosen Phase gelten engere technische Grenzen, z. B. ein geringeres Tagesbudget für KI-Antworten. Die Anbieterin kann die kostenlose Nutzung mit einer Frist von 30 Tagen beenden; bis dahin kann der Kunde seine Daten exportieren.
7.3 Die kostenlose Phase geht nie automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Ein Abonnement entsteht nur durch eine Bestellung nach Ziffer 3.
7.4 Löst der Kunde bei der Bestellung einen Aktionscode ein, gilt der Rabatt nur in dem dort genannten Umfang und Zeitraum; danach gelten die regulären Entgelte. Aktionscodes sind nicht übertragbar und nicht in Geld ablösbar.
8. Laufzeit, Kündigung und Vertragsende
8.1 Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Ohne Kündigung schließt jede Abrechnungsperiode an die vorige an.
8.2 Der Kunde kann das Abonnement jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen: in „Portier“ über „Abo verwalten“ oder per E-Mail von der E-Mail-Adresse eines Administrators der Organisation an office@rdgy.at. Eine Kündigung per E-Mail wirkt zum Ende der Abrechnungsperiode, in der sie eingeht; bei Zweifeln an der Berechtigung fragt die Anbieterin bei einem Administrator nach, ohne dass sich dadurch der Kündigungstermin verschiebt. Wird die folgende Periode dennoch abgerechnet, erstattet die Anbieterin deren Grundentgelt. Löscht der Kunde die Organisation einer Unterkunft, endet deren Abonnement spätestens am folgenden Tag; das bereits bezahlte Grundentgelt der laufenden Periode wird nicht anteilig erstattet, Mehrgespräche dieser Periode werden nicht mehr verrechnet. Mit der Organisation entfällt sofort der Zugang zu den Daten der Unterkunft; die Exportfrist nach Ziffer 8.6 gilt dann nicht, der Kunde exportiert seine Daten deshalb vor dem Löschen. Die Daten der Unterkunft löscht die Anbieterin 30 Tage nach dem Ende des Abonnements endgültig.
8.3 Die Anbieterin kann das Abonnement mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Abrechnungsperiode kündigen.
8.4 Einen Wechsel des Tarifs nimmt die Anbieterin auf Anfrage eines Administrators per E-Mail vor. Er wirkt ab der nächsten Abrechnungsperiode, sofern die Vertragsteile nichts anderes vereinbaren.
8.5 Jeder Vertragsteil kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist auflösen. Ein wichtiger Grund liegt für die Anbieterin insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer Zahlung nach Ziffer 6.8 in Verzug bleibt oder trotz schriftlicher Aufforderung schwerwiegend oder wiederholt gegen Ziffer 5 verstößt; für den Kunden insbesondere, wenn der Dienst trotz Meldung über längere Zeit erheblich beeinträchtigt bleibt.
8.6 Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde seine Daten jederzeit unter „Konto & Abrechnung“ im Abschnitt „Ihre Daten“ als ZIP-Datei exportieren. Mit dem Ende des Abonnements gehen Chat-Fenster, Gäste-Chatseite und Gäste-Website offline. Danach kann der Kunde seine Daten noch 30 Tage lang einsehen und exportieren. Nach Ablauf dieser Frist löscht die Anbieterin die Daten der Unterkunft (Wissensbasis, Gespräche, Gäste-Website und Bilder) und deren Organisation endgültig; das Löschdatum nennt sie dem Kunden bei Vertragsende per E-Mail. Schließt der Kunde vorher erneut ein Abonnement ab, unterbleibt die Löschung. War die Unterkunft nie live geschaltet, bleibt sie nach dem Ende des Abonnements in der kostenlosen Einrichtungsphase (Ziffer 7); ihre Daten bestehen dann fort, bis der Kunde die Organisation löscht oder die kostenlose Nutzung nach Ziffer 7.2 endet. Unterlagen, die die Anbieterin aufbewahren muss (z. B. Rechnungen nach § 132 BAO), bleiben davon ausgenommen. Kopien in Datensicherungen werden im regulären Sicherungszyklus überschrieben; bis dahin verwendet die Anbieterin sie nur zur Wiederherstellung nach Störungen.
8.7 Der Kunde kann jederzeit verlangen, seine Daten zu einem anderen Anbieter oder in eigene Systeme zu übertragen (Wechsel nach Art. 23 ff. Data Act, Verordnung (EU) 2023/2854). Dafür gilt:
- Ankündigung: Der Kunde leitet den Wechsel mit seiner Kündigung nach Ziffer 8.2 ein. Die Ankündigungsfrist endet mit der laufenden Abrechnungsperiode und beträgt nie mehr als zwei Monate.
- Übergangszeitraum: Auf Wunsch des Kunden läuft der Vertrag nach dem Kündigungstermin bis zu 30 Kalendertage zu den bisherigen Bedingungen weiter (Grundentgelt anteilig), damit der Wechsel ohne Unterbrechung gelingt. Der Kunde kann diesen Zeitraum einmal um die Dauer verlängern, die er für seine Zwecke für angemessen hält (Art. 25 Abs. 5 Data Act). Die Anbieterin unterstützt den Kunden dabei in angemessenem Umfang und informiert ihn über ihr bekannte Risiken für die Fortführung des Dienstes. Der Vertrag endet, sobald der Wechsel abgeschlossen ist, spätestens mit Ablauf des Übergangszeitraums; die Anbieterin bestätigt das Vertragsende per E-Mail.
- Exportierbare Daten: die Kontodaten sowie je Unterkunft Stammdaten, Fakten, Fragen und Antworten, Gesprächsprotokolle und Inhalte der Gäste-Website (als JSON-Dateien) und die hochgeladenen Bilder (als Bilddateien), zusammen als ZIP-Datei. Weitere Daten, die bei der Nutzung entstehen (z. B. Ergebnisse des Qualitätschecks oder Nutzungszahlen), stellt die Anbieterin auf Anfrage in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit.
- Nicht exportierbar sind nur interne Betriebsdaten der Anbieterin, deren Herausgabe ihre Geschäftsgeheimnisse verletzen würde: die Systemanweisungen und Bewertungsregeln des Concierge sowie ihre internen Sicherheits- und Betriebsprotokolle. Den aus der Wissensbasis berechneten Suchindex stellt sie auf Anfrage bereit.
- Abruf und Löschung: Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten noch 30 Kalendertage abrufen; danach werden sie nach Ziffer 8.6 vollständig gelöscht.
- Für den Wechsel und den Datenexport verrechnet die Anbieterin keine Entgelte.
9. Verfügbarkeit, Wartung und Support
9.1 Die Anbieterin betreibt „Portier“ mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers und bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit in Prozent ist nicht vereinbart; die Rechte des Kunden bei Ausfällen regelt Ziffer 13.3.
9.2 Wartungsarbeiten kündigt die Anbieterin, soweit möglich, vorab an und legt sie in nutzungsarme Zeiten. Dringende Sicherheitsupdates kann sie ohne Ankündigung einspielen.
9.3 Zum Schutz vor Missbrauch und Überlastung gelten technische Grenzen, z. B. eine Höchstzahl neuer Gespräche je Unterkunft und Tag und von Anfragen je Minute sowie ein Tagesbudget für KI-Antworten je Unterkunft und für den gesamten Dienst. Wird eine Grenze erreicht, erhalten Gäste einen Hinweis statt einer inhaltlichen Antwort. Die Grenzen sind so bemessen, dass sie bei üblicher Nutzung nicht erreicht werden; die aktuellen Werte nennt die Anbieterin auf Anfrage.
9.4 Für Störungen außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin und ihrer Subunternehmer (z. B. höhere Gewalt, allgemeine Störungen des Internets, Ausfälle der Website des Kunden) ist die Anbieterin nicht verantwortlich.
9.5 Support erhält der Kunde per E-Mail an office@rdgy.at. Die Anbieterin bemüht sich, an Arbeitstagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage) innerhalb eines Arbeitstages zu antworten.
10. Änderungen von Leistungen, Entgelten und AGB
10.1 Die Anbieterin darf den Dienst nur aus folgenden Gründen ändern: (a) um ihn weiterzuentwickeln oder neue Funktionen aufzunehmen, (b) um geänderten Gesetzen, Entscheidungen von Gerichten oder Vorgaben von Behörden zu entsprechen, (c) aus Gründen der Sicherheit, (d) um das KI-Modell oder einen Subunternehmer durch eine gleichwertige Leistung zu ersetzen.
10.2 Die Kernfunktionen - Gäste-Chat über Chat-Fenster und Gäste-Chatseite, Wissensbasis, Weiterleitung von Anliegen, Gäste-Website und Datenexport - schränkt die Anbieterin nicht ohne Zustimmung des Kunden ein.
10.3 Ändert die Anbieterin den Dienst zum Nachteil des Kunden, teilt sie ihm das mindestens sechs Wochen vorher per E-Mail mit, beschreibt die Änderung und ihren Zeitpunkt und weist auf sein Kündigungsrecht hin. Zwingen Gesetz, Behörde oder eine akute Sicherheitsgefahr (Ziffer 10.1 (b) und (c)) zu einer kürzeren Frist, teilt sie die Änderung so früh wie möglich mit. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung oder innerhalb von 30 Tagen danach kostenlos kündigen, wahlweise mit sofortiger Wirkung oder zum Wirksamwerden der Änderung; im Voraus bezahltes Grundentgelt für die Zeit danach erstattet die Anbieterin anteilig.
10.4 Die Anbieterin kann das Grundentgelt und das Entgelt je Mehrgespräch für laufende Abonnements ab dem Beginn einer Abrechnungsperiode, höchstens einmal in zwölf Monaten, anpassen, wenn sich ihre Kosten für Hosting und KI-Modell oder der von Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020, oder der an seine Stelle tretende Index) seit Vertragsabschluss oder der letzten Anpassung geändert haben; das Ausmaß der Anpassung richtet sich nach dieser Änderung. Sinken diese Kosten oder der Index, senkt sie die Entgelte in gleicher Weise. Eine Erhöhung teilt sie mindestens sechs Wochen vorher per E-Mail mit und begründet sie; der Kunde kann bis zum Wirksamwerden kostenlos kündigen, worauf die Mitteilung hinweist. Ist der Kunde Verbraucher, wird eine Erhöhung nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung wirksam. Die Zahl der inkludierten Gespräche verringert die Anbieterin nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Eine Änderung wirkt nie für vergangene Abrechnungsperioden.
10.5 Diese AGB kann die Anbieterin für bestehende Verträge nur in folgenden Fällen durch Mitteilung nach Ziffer 10.6 ändern: (a) wenn eine Änderung der Rechtslage, eine höchstgerichtliche Entscheidung oder eine behördliche Vorgabe es erfordert, (b) um unklare Bestimmungen klarzustellen, ohne ihren Inhalt zu ändern, (c) um neue Funktionen oder Leistungen aufzunehmen, die den Kunden nicht schlechterstellen. Entgelte, Hauptleistungen, Haftung, Laufzeit und Kündigung sowie der Gerichtsstand lassen sich auf diesem Weg nicht ändern; dafür gelten Ziffer 10.4 oder die ausdrückliche Zustimmung des Kunden.
10.6 Die Anbieterin teilt eine Änderung nach Ziffer 10.5 mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail mit und stellt dabei die geänderten Bestimmungen den bisherigen gegenüber. Sie weist hervorgehoben darauf hin, dass die Änderung als angenommen gilt, wenn der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden schriftlich widerspricht, und dass er bis dahin kostenlos kündigen kann. Widerspricht der Kunde, gelten für ihn die bisherigen AGB weiter; die Anbieterin kann den Vertrag dann nach Ziffer 8.3 kündigen.
11. KI-Concierge: Transparenz und Verantwortung
11.1 Die Antworten des Concierge erzeugt ein KI-Sprachmodell automatisch aus der Wissensbasis des Kunden. Sie können trotz sorgfältiger Gestaltung unvollständig oder unrichtig sein.
11.2 Die Anbieterin gestaltet Chat-Fenster und Gäste-Chatseite so, dass Gäste spätestens bei ihrer ersten Nachricht erkennen, dass sie mit einem KI-System kommunizieren (Art. 50 Abs. 1 KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689). Der Kunde darf diesen Hinweis nicht entfernen, verdecken oder abschwächen und den Concierge - auch unter einem selbst gewählten Namen - nicht als Mensch ausgeben. Bindet der Kunde den Concierge über die technische Schnittstelle in eine eigene Oberfläche ein, zeigt er dort selbst, spätestens bei der ersten Nachricht des Gastes und gut sichtbar, einen gleichwertigen Hinweis an; die Anbieterin empfiehlt den Wortlaut „Sie schreiben mit einem KI-Assistenten. Antworten können Fehler enthalten.“
11.3 Für Inhalt, Richtigkeit und Aktualität der Wissensbasis ist der Kunde verantwortlich, insbesondere für Preise, Zeiten, Hausregeln und Angebote. Live schalten kann er erst, wenn der Qualitätscheck bestanden ist. Danach prüft er die Antworten regelmäßig anhand der offenen Fragen und der Gesprächsprotokolle und berichtigt die Wissensbasis bei Bedarf.
11.4 Der Concierge gibt keine verbindlichen Erklärungen im Namen des Kunden ab. Buchungen, Preiszusagen und sonstige Vereinbarungen mit Gästen schließt ausschließlich der Kunde. Bei Fragen zu Buchungen verweist der Concierge auf den Buchungslink oder die Kontaktwege des Kunden.
11.5 Der Kunde sorgt in angemessener Weise dafür, dass Nutzer, die den Concierge für ihn betreuen, mit dessen Funktionsweise und Grenzen vertraut sind (Art. 4 KI-Verordnung).
12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
12.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung.
12.2 Für die Daten seiner Gäste (Gespräche, weitergeleitete Anliegen, Anfragen über die Gäste-Website) ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, die Anbieterin seine Auftragsverarbeiterin. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist Bestandteil des Vertrags und gilt ab der Registrierung (Art. 28 Abs. 3 und 9 DSGVO). Für Konto-, Abrechnungs- und Sicherheitsdaten ist die Anbieterin selbst Verantwortliche.
12.3 Die jeweils aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter steht unter Unterauftragsverarbeiter.
12.4 Gesprächsprotokolle löscht „Portier“ automatisch nach der in der Datenschutzerklärung genannten Frist.
13. Gewährleistung
13.1 Die Anbieterin stellt „Portier“ während der Vertragslaufzeit in dem in Ziffer 2 beschriebenen Zustand bereit und erhält diesen Zustand, einschließlich der nötigen Aktualisierungen und Sicherheitsupdates.
13.2 Der Kunde meldet Mängel möglichst rasch und nachvollziehbar per E-Mail an office@rdgy.at. Die Anbieterin behebt sie in angemessener Frist durch Verbesserung; dazu darf sie auch eine zumutbare Umgehungslösung bereitstellen. Gelingt die Verbesserung nicht in angemessener Frist, kann der Kunde neben der Entgeltminderung nach Ziffer 13.3 den Vertrag bei einem nicht bloß geringfügigen Mangel nach Ziffer 8.5 auflösen.
13.3 Ist der Dienst durch einen Mangel oder Ausfall, der nicht aus der Sphäre des Kunden stammt, erheblich beeinträchtigt (z. B. weil der Gäste-Chat nicht antwortet), mindert sich das Grundentgelt für Dauer und Ausmaß der Beeinträchtigung. Die Anbieterin schreibt den Betrag mit der nächsten Rechnung gut, sobald der Kunde die Beeinträchtigung gemeldet hat oder sie ihr anderweitig bekannt ist. Kurze, unerhebliche Unterbrechungen und angekündigte Wartungsarbeiten von angemessener Dauer begründen keine Minderung.
13.4 Eine im Einzelfall unvollständige oder unrichtige Antwort des Concierge ist für sich allein kein Mangel. Ein Mangel liegt aber vor, wenn der Concierge die Wissensbasis nicht oder nicht bestimmungsgemäß verwendet oder die Funktionen nach Ziffer 2 nicht zur Verfügung stehen.
13.5 Für den Einrichtungsservice gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln (§§ 922 ff. ABGB).
14. Haftung
14.1 Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.2 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit je Schadensereignis auf die Nettoentgelte begrenzt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis bezahlt hat, mindestens aber auf EUR 500. Für alle Schadensereignisse innerhalb von zwölf Monaten zusammen haftet die Anbieterin höchstens mit dem Doppelten des so ermittelten Betrags. Mehrere Schäden aus derselben Ursache gelten als ein Schadensereignis.
14.3 Gegenüber Unternehmern haftet die Anbieterin bei leichter Fahrlässigkeit nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
14.4 Gegenüber Unternehmern haftet die Anbieterin für den Verlust von Daten bei leichter Fahrlässigkeit nur für den Aufwand, der bei regelmäßiger Sicherung durch den Datenexport (Ziffer 8.6) zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
14.5 Für Antworten des Concierge, die den Inhalt der Wissensbasis zutreffend wiedergeben, haftet die Anbieterin nicht. Für sonstige Fehler des Concierge gelten die Ziffern 14.1 bis 14.4.
14.6 Die Beschränkungen der Ziffern 14.2 bis 14.4 gelten nicht für Personenschäden und nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt. Die Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitenden und Subunternehmern der Anbieterin.
15. Schad- und Klagloshaltung
15.1 Nimmt ein Dritter (z. B. ein Gast oder ein Rechteinhaber) die Anbieterin wegen eines Verhaltens in Anspruch, das ein Kunde, der Unternehmer ist, zu vertreten hat, hält dieser die Anbieterin schad- und klaglos. Das betrifft insbesondere unrichtige Angaben in der Wissensbasis, fehlende Rechte an Inhalten und Bildern, Verstöße gegen Impressums-, Preisauszeichnungs- oder Datenschutzpflichten des Kunden und unzulässige Inhalte. Umfasst sind auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, nicht aber Verwaltungsstrafen gegen die Anbieterin.
15.2 Die Anbieterin informiert den Kunden unverzüglich über den Anspruch, anerkennt ihn nicht ohne Abstimmung mit ihm und überlässt ihm, soweit rechtlich möglich, die Führung der Abwehr. Der Kunde unterstützt die Abwehr in zumutbarem Umfang.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, gegenüber Unternehmern auch unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleibt ihm der Schutz durch die zwingenden Bestimmungen dieses Staates erhalten (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-Verordnung).
16.2 Ist der Kunde Unternehmer, ist für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ausschließlich das für 6020 Innsbruck sachlich zuständige Gericht zuständig. Die Anbieterin kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen.
16.3 Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Wo diese AGB eine schriftliche Erklärung verlangen, genügt eine E-Mail.
16.4 Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gegenüber Unternehmern vereinbaren die Vertragsteile auf Verlangen eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
16.5 Geht der Betrieb des Kunden auf einen Erwerber über, gilt § 38 UGB; den Inhaberwechsel teilt der Kunde der Anbieterin unverzüglich mit. Im Übrigen kann der Kunde den Vertrag nur mit Zustimmung der Anbieterin übertragen. Die Anbieterin kann den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen übertragen, wenn sie das mindestens sechs Wochen vorher mitteilt; der Kunde kann bis dahin kostenlos kündigen.
16.6 Der Kunde kann gegen Forderungen der Anbieterin nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die mit seiner Verbindlichkeit rechtlich zusammenhängen, gerichtlich festgestellt oder von der Anbieterin anerkannt sind, sowie im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Anbieterin. Die Entgeltminderung nach Ziffer 13.3 bleibt davon unberührt.
16.7 Beide Vertragsteile behandeln nicht öffentliche Informationen des anderen, die sie im Rahmen des Vertrags erhalten, vertraulich. Als Referenz nennt die Anbieterin den Kunden nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung.
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